Fakultät Gestaltung

Willkommen beim …

… Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung an der Fakultät Gestaltung, Studiengang Bachelor of Arts mit den Kompetenzfeldern Advertising Design, Branding Design, Digital Environments, Farbdesign, Grafikdesign, Innenarchitektur, Lighting Design, Metallgestaltung und Produktdesign.

Gerne begleiten wir Sie durch das Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung. Wir empfehlen vorab den Besuch unserer Mappen- und Studienberatungstermine. Hier können unseren Lehrenden alle Fragen zum Studium gestellt werden und es gibt eine individuelle Beratung zur künstlerischen Bewerbungsmappe.

Was erwartet Sie …

Im Ablauf der Antragsstellung werden unterschiedliche Dinge von Ihnen verlangt. Damit Sie vor der Antragsstellung bestmöglich auf das was kommt vorbereitet sind, bekommen Sie nachstehend einen kurzen Überblick mit zusätzlichen Informationen. Alle Informationen sind auch nochmal in unserem zugehörigen Merkblatt und in den FAQ's zusammengefasst.

01

Deine persönlichen Daten

Zur Mitteilung der Ergebnisse aus der Vorauswahl und der praktischen künstlerischen Befähigung ist die Angabe der persönlichen Daten nötig.

02

Der Lebenslauf

Ein tabellarischer Lebenslauf ist im PDF-Format hochzuladen.

03

Ihre Kompetenzfelder

Unser Studienangebot im Bereich Gestaltung ist so vielfältig wie die Gestaltung selbst. Für das Feststellungserfahren der besonderen künstlerischen Befähigung können maximal zwei unserer Kompetenzfelder im Studiengang Bachelor of Arts der Fakultät Gestaltung gewählt werden.

04

Vorauswahl Ihrer Arbeiten

Im Anschluss an die Eingabe der persönlichen Daten sind mindestens sieben bis maximal zehn Arbeitsproben aus der künstlerischen Bewerbungsmappe hochzuladen. Folgende Datenformate werden unterstützt:

Termine …

Zu folgenden Terminen kann ein Antrag digital gestellt werden:

Wie geht es weiter …

Die Feststellungskommission sichtet nach dem Einreichungsende die hochgeladenen Arbeitsproben aus der künstlerischen Bewerbungsmappe.

Nach ungefähr 14 Kalendertagen informieren wir per E-Mail, wer zu der praktischen künstlerischen Befähigungsprüfung eingeladen wird oder ob erneut ein folgendes Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung beantragt werden kann. Es gibt keine Begrenzung bei den Wiederholungen der Antragstellung.

Praktische künstlerische Befähigungsprüfung

Nach Erhalt der Einladung zum zweiten Teil des Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung, der praktischen künstlerischen Prüfung, kann die Bewerbungsmappe mit weiteren künstlerischen Arbeiten erweitert werden. Im Merkblatt zur Bewerbungsmappe stehen alle Informationen dazu.

Am Tag der praktischen künstlerischen Befähigungsprüfung wird die künstlerische Bewerbungsmappe mitgebracht. Die praktische künstlerische Prüfung wird gleichzeitig für alle Kompetenzfelder durchgeführt. Sie besteht aus zwei praktischen Aufgaben mit einer Bearbeitungsdauer von jeweils mindestens zwei bis maximal drei Stunden sowie einem mindestens zehn- und maximal fünfzehnminütigem Gespräch über gestaltungsrelevantes Grundlagenwissen und die mitgebrachte Bewerbungsmappe.

Im Merkblatt gibt es hierzu ausführliche Informationen. Die künstlerische Bewerbungsmappe darf direkt nach Ende der praktischen künstlerischen Befähigungsprüfung wieder mitgenommen werden.

Nach ungefähr 14 Kalendertagen senden wir per E-Mail das Gesamtergebnis und erteilen bei erfolgreicher Teilnahme den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung. Der Nachweis ist für die folgenden drei Zulassungsverfahren gültig.

Mit diesem Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung haben Sie eine von zwei Voraussetzungen für die Bewerbung auf einen Studienplatz an der HAWK, Fakultät Gestaltung, erreicht. Zusammen mit der Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich nun auf einen Studienplatz bewerben.

Wir wünschen für die künstlerische Befähigungsprüfung und für die Bewerbung auf einen Studienplatz viel Erfolg.

Noch Fragen …

Sollten Sie noch Fragen zu dem Verfahren haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an: Martina Peschel