Fakultät Gestaltung

Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung

Willkommen beim …

… Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung an der Fakultät Gestaltung, Studiengang Bachelor of Arts mit den Kompetenzfeldern Advertising Design, Branding Design, Digital Environments, Farbdesign, Grafikdesign, Innenarchitektur, Lighting Design, Metallgestaltung & Schmuck und Produktdesign.

In den folgenden Zeiträumen können Sie Ihre Daten hochladen, ändern, vervollständigen:

Gerne begleiten wir Sie durch das Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung. Wir empfehlen vorab den Besuch unserer Mappen- und Studienberatungstermine. Hier können unseren Lehrenden alle Fragen zum Studium gestellt werden und es gibt eine individuelle Beratung zur künstlerischen Bewerbungsmappe.

Was erwartet Sie …

Im Ablauf der Antragsstellung werden unterschiedliche Dinge von Ihnen verlangt. Damit Sie vor der Antragsstellung bestmöglich auf das was kommt vorbereitet sind, bekommen Sie nachstehend einen kurzen Überblick mit zusätzlichen Informationen. Alle Informationen sind auch nochmal in unserem zugehörigen Merkblatt zusammengefasst.

01

Deine persönlichen Daten

Zur Mitteilung der Ergebnisse aus der Vorauswahl und der praktischen künstlerischen Befähigung ist die Angabe der persönlichen Daten nötig.

02

Der Lebenslauf

Ein tabellarischer Lebenslauf ist im PDF-Format hochzuladen.

03

Ihre Kompetenzfelder

Unser Studienangebot im Bereich Gestaltung ist so vielfältig wie die Gestaltung selbst. Für das Feststellungserfahren der besonderen künstlerischen Befähigung kann maximal ein Kompetenzfeld im Studiengang Bachelor of Arts der Fakultät Gestaltung gewählt werden.

04

Vorauswahl Ihrer Arbeiten

Im Anschluss an die Eingabe der persönlichen Daten sind mindestens sieben bis maximal zehn Arbeitsproben aus der künstlerischen Bewerbungsmappe hochzuladen. Folgende Datenformate werden unterstützt:

Zusätzlich muss einer Erklärung zugestimmt werden, die besagt, dass die in diesem Feststellungsverfahren eingereichten Arbeiten von der bewerbenden Person selbst angefertigt sind und genutzte Quellen sowie Urheberschaftsansprüche Dritter, gut nachvollziehbar ausgewiesen wurden.

Termine …

Zu folgenden Terminen kann ein Antrag digital gestellt werden:

Wie geht es weiter …

Die Feststellungskommission sichtet nach dem Einreichungsende die hochgeladenen Arbeitsproben aus der künstlerischen Bewerbungsmappe.

Nach ungefähr 14 Kalendertagen informieren wir per E-Mail, wer die Vorauswahl bestanden hat und zur Prüfung eingeladen wird oder ob erneut ein folgendes Feststellungsverfahren der besonderen künstlerischen Befähigung beantragt werden kann. Es gibt keine Begrenzung bei den Wiederholungen der Antragstellung/Vorauswahl.

Nach Erhalt der Einladung zur Prüfung der besonderen künstlerischen Befähigung kann die Bewerbungsmappe mit weiteren künstlerischen Arbeiten erweitert werden. Im Merkblatt stehen alle Informationen dazu.
Mit dieser Einladung zur Prüfung erhalten Sie die Aufgabenstellung für eine Hausarbeit. Der Zeitraum bis zum Kolloquium steht dafür zur Verfügung. Diese Aufgabe wird so formuliert sein, dass sie innerhalb eines Arbeitstages gut erfüllt werden kann.

Am Prüfungstag wollen wir Sie persönlich kennenlernen. Er besteht aus drei Teilen:

Die Prüfung wird gleichzeitig für alle Kompetenzfelder durchgeführt.
Das Kolloquium kann in analoger oder digitaler Form präsentiert werden. Ein digitales Portfolio und/oder digitales Ergebnis der Hausarbeit, kann mittels geeigneter, selbst mitgebrachter Technik, von der bzw. dem Bewerbenden durchgeführt werden. Die Fakultät stellt dafür keine Technik oder Internetverbindung zur Verfügung. Die künstlerische Bewerbungsmappe und das Ergebnis der Hausarbeit darf wieder mitgenommen werden.

Zusätzlich bieten an diesem Tag unsere Studierenden Führungen in die einzelnen Kompetenzfelder an, sodass Sie beste Gelegenheit bekommen uns und unsere Gestaltungsphilosophie kennenzulernen.

Prüfungstag-Termine:

Das exakte Datum wird auf unserer Internetseite veröffentlicht und wird Ihnen auch mit der Einladung bekannt gegeben.
Im Merkblatt : Feststellungsordnung können Sie unser Regelwerk im Detail nachlesen.

Nach ungefähr 14 Kalendertagen senden wir per Post das Gesamtergebnis und erteilen bei erfolgreicher Teilnahme den Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung. Der Nachweis ist für drei Jahre gültig.

Mit diesem Nachweis der besonderen künstlerischen Befähigung haben Sie eine von zwei Voraussetzungen für die Bewerbung auf einen Studienplatz an der HAWK, Fakultät Gestaltung, erreicht. Zusammen mit der Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich nun auf einen Studienplatz bewerben.

Wir wünschen für die künstlerische Befähigungsprüfung und für die Bewerbung auf einen Studienplatz viel Erfolg.

Noch Fragen …

Sollten Sie noch Fragen zu dem Verfahren haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an: Martina Peschel